FAQ
1. Welches Ziel hat sich die Universität Bern gesetzt?
Die Universität Bern hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Bereichen, in denen sie direkten Einfluss hat, als Institution klimaneutral zu werden.
Ursprünglich setzte sich die Universität Bern das Ziel bis 2025 klimaneutral zu sein. Das ehrgeizige Ziel der Klimaneutralität 2025 ist sowohl von politischen als auch gesellschaftlichen Entwicklungen sowie von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Kompensationsprojekten überholt worden. 2025 kann allerdings als entscheidendes Etappenziel zur Entwicklung einer vollständigen Roadmap Klimaneutralität betrachtet werden. Im Rahmen einer Entwicklungsphase soll bis 2026 eine gemeinsame universitätsweite Roadmap erarbeitet werden.
2. Was bedeutet klimaneutral?
Eine Institution ist klimaneutral, wenn sie die Treibhausgasemissionen, die sie ausstösst, so weit wie möglich reduziert und die restlichen, nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen durch Kompensation ausgleicht.
Streng genommen meint der Begriff climate neutrality gemäss IPCC, dass sämtliche Auswirkungen auf das Klima ausgeglichen werden, sodass keinerlei Einfluss auf das Klima erfolgt. Im Allgemeinen wird der Begriff Klimaneutralität oft gleichgesetzt mit Treibhausgasneutralität oder Netto-Null-Emissionen, dieser Zustand bedeutet, dass ausgestossene Treibhausgasemissionen abhängig von ihrer Klimawirksamkeit an anderer Stelle ausgeglichen also eingespart werden. Im Kontext der Zielsetzung der Universität Bern ist gemeint, dass die ausgestossenen Treibhausgasemissionen der Institution so weit wie möglich reduziert und die restlichen, nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen durch Kompensation ausgeglichen werden. In den zur Erstellung der Treibhausgasbilanzen verwendeten Emissionsfaktoren und dem berechneten CO2-Äquivalent werden so gut wie möglich die vielseitigen Klimaauswirkungen erfasst.
3. Warum möchte die Universität Bern klimaneutral werden?
Die Universität Bern gehört in der Erforschung des Klimawandels zu den weltweit anerkanntesten Forschungsinstitutionen. Zudem bekennt sie sich in ihrer Strategie 2030 dazu, die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung in ihren wissenschaftlichen, administrativen und betrieblichen Bereichen zu berücksichtigen und die Leistungen in Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales, Wirtschaft, Kultur und Klima) stetig zu verbessern. Deshalb will die Universität nicht nur Klimaforschung betreiben, sondern auch im Betrieb und bei den Dienstreisen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aus diesem Grund hat sie sich das Ziel gesetzt in allen Bereichen, in denen sie direkten Einfluss hat, als Institution klimaneutral zu werden.
4. Was bedeutet Kompensation?
Es gibt viele Treibhausgasemissionen, die nicht vermeidbar sind. Beispielsweise ist es nicht möglich, auf bestimmte Dienstreisen mit dem Flugzeug zu verzichten. Ausserdem sind z.B. sogar in der umweltfreundlichen Fernwärme indirekte Emissionen „versteckt“. Deshalb braucht es nebst der Reduktion auch Kompensation: die nicht vermeidbaren Emissionen sollen mit geeigneten Massnahmen kompensiert, also an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das können Klimaschutzprojekte zur Reduzierung von Emissionen in anderen Ländern sein oder beispielsweise Projekte, die einen Bezug zur Forschung der Universität Bern aufweisen und Treibhausgasemissionen reduzieren oder binden. Für das Klima ist es unerheblich, wo Emissionen reduziert werden.
5. Warum investiert die Universität Bern in Kompensation und nicht nur in Reduktion?
Die Reduktion hat Priorität. In Höhe der Emissionen, die nicht oder noch nicht reduziert werden können, möchte die Universität Bern einen Klimaschutzbeitrag leisten. Das kann durch den Kauf von Kompensationszertifikaten erfolgen, um die nicht vermeidbaren Emissionen mit geeigneten Massnahmen an anderer Stelle auszugleichen.
Neben der klassischen Kompensation über Kompensationszertifikate strebt die Universität einen Massnahmenmix an, der es ermöglicht in Höhe der nicht vermeidbaren Emissionen vorrangig intern einen Klimaschutzbeitrag zu leisten. Bei den sich gegenüber der klassischen Kompensation entwickelnden alternativen Ansätzen ist die rein rechnerische Erfassung in der Treibhausgasbilanz nur eingeschränkt möglich. Die aktuellen Entwicklungen neben der klassischen Kompensation werden dabei weiter beobachtet und in geeignetem Umfang einbezogen. Langfristig soll sich so ein Mix ergeben, der sowohl aus dem Kauf von Kompensationszertifikaten als auch weiteren alternativen Möglichkeiten bestehen soll.
6. Welche Kriterien berücksichtigt die Universität bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte?
Für Kompensationsprojekte orientiert sich die Universität am Regelwerk für die Auslandkompensation des Pariser Abkommens bzw. den ehemaligen UNFCCC-Regelungen (United Nations Framework Convention on Climate Change). In diesem Fall müssen die Kompensationsprojekte mindestens die folgenden Kriterien erfüllen:
- Quantifizierbarkeit ist gegeben, d.h. die Massnahme führt zu einer quantitativ bestimmbaren Minderung von CO2-Emissionen (bzw. einem CO2-Äquivalent CO2eq),
- Additionalität ist gegeben, d.h. die Massnahme wird nur durchgeführt, um einen Klimaschutzeffekt zu erzielen, sie würde ohne den Kompensationsanreiz nicht durchgeführt werden,
- Permanenz ist gegeben, d.h. die tatsächlich erreichte CO2eq-Minderung ist dauerhaft,
- die Minderung oder Einsparung ist bereits erfolgt, das Projekt wird ex post statt ex ante betrachtet,
- ein Monitoring, d.h. Transparenz und die Prüfung durch unabhängige Dritte ist sichergestellt.
Des Weiteren werden Projekte gesucht, die einen Bezug zur Universität Bern (z.B. regional oder bzgl. der Forschung) aufweisen.
7. Was bedeutet CO2-Äquivalent
Die universitäre Treibhausgasbilanz beschränkt sich nicht auf CO2-Emissionen, sondern erfasst alle relevanten Emissionen: andere Treibhausgase werden anhand ihrer Klimawirksamkeit in CO2-Äquivalente umgerechnet (CO2eq). In der Treibhausgasbilanz der Universität Bern werden alle relevanten Treibhausgase bilanziert und anhand ihrer spezifischen Treibhausgaspotenziale in CO2-Äquivalenten (CO2eq) ausgedrückt.
8. Wie viele Emissionen müssen kompensiert werden?
Für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen gibt es den international anerkannten Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHG-Protokoll). Die Universität Bern erstellt seit 2019 ihre Treibhausgasbilanz gemäss GHG-Protokoll.
9. Welche Schritte wurden bereits unternommen?
Zu Beginn wurden vier Phasen definiert, die der Grundidee folgen, dass zuerst eine Treibhausgasbilanz erstellt werden muss, um eine Standortbestimmung zu erstellen. Auf dieser Grundlage können dann Reduktionspotentiale eruiert, Reduktionsmassnahmen entwickelt und ein Klimaschutzbeitrag in Höhe der verbleibenden Emissionen geleistet werden. Es wurde von Anfang an parallel an diesen Themen gearbeitet, die Phasen laufen also nicht nacheinander, sondern nebeneinander ab. Es werden jährliche Treibhausgasbilanzen erstellt und diese regelmässig auf Vermeidungs- und Verminderungspotenzial geprüft.
Mehr zu den Reduktionsmassnahmen finden Sie hier.
10. Wer kann sich an dem Prozess beteiligen?
Um Klimaneutralität zu erreichen, sind wir alle gefragt. Wir müssen unsere gewohnten Aktivitäten und eingespielten Abläufe daraufhin hinterfragen, ob und wenn ja wie viele Treibhausgasemissionen sie verursachen und wie diese reduziert werden können.
Die Gesamtprojektleitung liegt beim Vizerektorat Qualität und Nachhaltige Entwicklung. Hier werden gemeinsam mit betreffenden Bereichen und Fakultäten Reduktionsmassnahmen entwickelt und die Umsetzung begleitet.
Geeignete Klimaschutzprojekte werden über Ausschreibungen eingeworben oder z.B. über einen internen Ideenwettbewerb gesammelt.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Team im Vizerektorat Qualität und Nachhaltige Entwicklung:
nachhaltigkeit.qualitaet@unibe.ch
Informationen zu Klimaschutzbeiträgen finden Sie hier.