Klimaneutralität

Kompensation der Flugreisen

Die nicht vermeidbaren Emissionen aus Flugreisen werden gemäss der kantonalen Personalverordnung mit geeigneten Massnahmen kompensiert. Hierbei wird auf die Einhaltung der grundlegenden, international anerkannten Kriterien für Kompensationsprojekte geachtet. Die Hinterfragung von Prüf- und Bewertungsmethoden nehmen wir sehr ernst und passen das Portfolio in Frage kommender Projekte entsprechend an. Die Festlegung der Kriterien und Auswahl der Projekte findet in einem Auswahlgremium statt.